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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Tennishalle Grafenau

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) und die Hausordnung gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle Grafenau, deren Sanitäranlagen und deren Zugänge, sowie den Parkplatz.

2. Buchung/Vermietung von Tennisplätzen

Die Buchung von Einzelstunden ist über das Online-Buchungssystem (eBuSy) der Firma productive web möglich.

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Mit der Abgabe der Buchung und der anschließenden schriftlichen Buchungsbestätigung kommt der Mietvertrag zustande. Die Anmietung von Stunden erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens. Mit dem Erwerb von Saisonbuchungen oder Einzelsstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart:

  • Es gelten die im Buchungssysstem  hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inkl. Licht (LED), Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • Die gebuchte Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Zeitstunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.
  • Die Bezahlung sowohl von Einzelstunden als auch von Abonnements erfolgt über Lastschriftverfahren gemäß dem der Hallstundenbuchung beigefügten SEPA-Mandats.
  • Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden. Die Hallenmiete ist auch dann zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
  • Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
  • Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum (Oktober - April) im wöchentlichen Rhythmus. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet.
  • Abotermine an Weihnachten (24.12./25.12./26.12.), Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) sind im Abonnement ausgenommen. Ein gebuchtes Abonnement kann nicht storniert  werden.
  • Einzelstunden können bis spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. 
  • Die Pächterin behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle etc.) gegen Gutsschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.

3. Videoüberwachung-Datenspeicherung

Die Tennishalle wird kontinuierlich videoüberwacht. Mit der Buchung eines Tennisplatzes bzw. Teilnahme einer Veranstaltung sowie durch das Betreten der Tennishalle erfolgt die Zustimmung zur Videoüberwachung. Diese wird lediglich eingesetzt, um das Haussrecht auszuüben und die ordnungsgemäße Nutzung zu überwachen. Es erfolgt keine öffentliche Darstellung der Aufnahmen.

Mit der Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung persönlicher Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

4. Hallenordnung - Nutzung der Tennishalle (Bestandteil des Mietvertrags)

1. Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.

2. In den Sanitär- und Umkleideräumen ist eine Klimaanlage installiert. Bitte haltenSie Fenster stets geschlossen und drehen Sie nicht an den Thermostaten der Heizkörper! Die Sanitärräume und Umkleideräume sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln.

3. Die Spielfelder sind mit einem Teppich-Granulat-Boden ausgestattet. Auf ihnen darf nur mit sauberen, für das Tennisspielen geeigneten Schuhen gespielt werden. Es sind nur Schuhe ohne farblichen Abrieb zu verwenden.

  • Reinigen Sie Ihre Sandplatzschuhe gründlich mit den bereitgestellten Bürsten in den Umkleideräumen bevor Sie die Halle betreten.
  • Für das Beseitigen von Verunreinigungen erheben wir eine Gebühr von mind. 50 €.
  • Das Verzehren von Speisen und Getränken in der Tennishalle ist nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind nur Mineralwasser und Sportlergetränke aus der Flasche. Verwenden Sie keine Glasflaschen (Glassplitter!)
  • Bitte verwenden Sie keine Bälle, die bereits auf Sandplätzen gespielt wurden.
  • Die Tennisplätze sind schonend und pfleglich zu behandeln. Nach jedem Spiel bzw. bis zur vollen Stunde sind die Plätze auf der gesamten Fläche mit den bereitgestellten Bürsten abzuziehen.
  • Jede/r Benutzer/in der Tennishalle, der Sanitärräume und Umkleiden haftet vollumfänglich für sämtliche von ihnen verursachte Schäden, Verluste und Diebstahl.
  • Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden. 
  • Das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer ist nicht gestattet.

4. Die Halle wird mit angemessenen 12-15 °C beheizt. (Für Sporthallen der öffentlichen Hand gilt der unbestimmte Begriff "angemessen", was bei niedrigen Aussentemperaturen der Fall ist.) 

5. Die moderne, entspiegelte LED-Beleuchtung entspricht der Norm für überregionalen Turniersport. Sie ist mit der Buchung gekoppelt. Bei Eingabe des Buchungscodes schaltet sich das Lich 5 Minuten vor der vollen Stunde ein und exakt zur vollen Stunde aus. Bitte rechtzeitig den Platz abziehen!

6. Einer kontinuierlichen Video+berwachung wird mit der Buchung zugestimmt. (Näheres siehe Datenschutzerklärung).

7. Hausrecht/Haftung. Die Tennishalle vertreten durch die Pächterin Maria Reithmair und ihren Vertreter Dr. Rudolf Reithmair üben das Hausrecht aus. Bei Verletzungen dieser Geschäfts- und Hausordnung sind sie berechtigt den Ausschluss von der weiteren Nutzung sowie über ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht.

8. für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungs- und Wertgegenständen gleich welcher Art haften weder die Pächterin Maria Reithmair noch die Eigentümerin Stadt Grafenau.

Die Tennisplätzhe sind schonend und pfleglich zu behandeln. Nach jedem Spiel und vor Ablauf der vollen Stunde sind die Tennisplatze auf der gesamten Fläche abzuziehen.

Sanitäranlagen, Umkleiden und Flur sind ebenfalls pfleglich und sachgemäß zu behandeln.

Die Mieter der Tennisplätze und jeder Benutzer von  Sanitärräumen und Fluren haften vollumfänglich für von ihnen verursachte Beschädigungen.

9. Das Plakatieren ist im gesamten Tennishallenbereich verboten.

 

Tennishalle Grafenau, Sonnenstr. 2, September 2025

gez. Maria Reithmair